Seit der Veröffentlichung des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans 2030 erreichen uns viele Anfragen zur geplanten Ortsumgehung der B 253 im Bereich Wissenbach/Frohnhausen.
Dazu von unserer Seite eine kurze Information zum aktuellen Sachverhalt, der sich auf unsere Nachfrage an die zuständige Stelle wie folgt darstellt:Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2008 entschieden, dass eine gewidmete Bahnanlage ein Planungshindernis für andere Fachplanungsträger darstellt (BVerwG Urteil v. 12.03.2008, Az.:9 A 3/06, Tz.194, juris/Hessisch).
Das bedeutet, dass Bahnanlagen, die aufgrund eisenbahnrechtlicher Planfeststellung einer öffentlich-rechtlichen Zweckbindung unterliegen, nur durch förmliche Freistellung vom Eisenbahnbetriebszweck („Entwidmung“) nach § 23 AEG beseitigt werden können.
Für die Dietzhölztalbahn bedeutet das, eine Überplanung der Bahnstrecke zwischen Dillenburg und Dietzhölztal-Ewersbach durch eine Ortsumgehung ist nicht möglich, es sei denn, diese Bahnstrecke wird entwidmet.